SENDETERMIN Mo., 02.01.23 | 05:30 Uhr

Service: Gute Fahrt 2023

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

PlayKay P. Rodegra, Rechtsanwalt
Service: Gute Fahrt 2023 | Video verfügbar bis 02.01.2025 | Bild: WDR

Das Neue Jahr bringt für Auto- und Bahnfahrer einige Neuerungen, ebenso werden im Jahr 2022 eingeführte Änderungen spürbar. Ein Überblick von Rechtsanwalt Kay P. Rodegra.

E-Auto

Die staatliche Förderung beim Kauf von Elektroautos ist erheblich geändert worden. Seit dem 1. Januar erhalten Käufer von Plug-In-Hybrid Autos keinen Umweltbonus mehr. Es werden nur noch reine Elektroautos gefördert. Der Bundesanteil beim Umweltbonus beträgt 4.500 Euro bei einem Netto-Listenpreis des Basismodells bis 40.000 Euro.

Liegt der Basispreis zwischen 40.000 bis 65.000 Euro, bekommt man eine Förderung vom Bund in Höhe von 3.000 Euro. Hinzu kommt jeweils der Herstelleranteil. Bei Fahrzeugen über 65.000 Euro bekommt man keine Förderung.

Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen einen Antrag auf Förderung stellen.

Bezahlen an Ladesäulen

Ab 1. Juli 2023 gilt für Ladesäulen, die erstmalig in Betrieb genommen werden: Mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängigen Debit - oder Kreditkarten muss möglich sein. Bestehende Säulen müssen allerdings nicht nachgerüstet werden. Es empfiehlt sich also weiterhin, eine Ladekarte oder -App mitzunehmen.

Führerscheinumtausch

Die "alten Lappen", d.h. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, müssen umgetauscht werden. Im Jahr 2023 müssen die Führerscheine der Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 umgetauscht werden. Es ist ein unkomplizierter Umtausch, d.h. der neue Führerschein wird ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.

TÜV-Plaketten

Pkw müssen in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, auch bekannt als TÜV. Hat Ihr Auto eine rosa TÜV-Plakette, ist diese Untersuchung für Sie 2023 fällig. Anschließend bekommt Ihr Fahrzeug eine neue Plakette, die Ihnen den nächsten Termin (im Jahr 2025) mitteilt. Diese neue Plakette wird orange sein.

Wenn Sie 2023 allerdings einen Neuwagen erstmals zulassen, steht dessen erste Hauptuntersuchung nicht in zwei, sondern erst in drei Jahren (2026) an. Neuwagen erhalten 2023 deshalb eine blaue TÜV-Plakette.

Entlastung beim CO2-Preis

Wegen der gestiegenen Energiepreise verzichtet die Bundesregierung im kommenden Jahr auf die anstehende Erhöhung des CO2-Preises. Eigentlich wäre mit dem Jahreswechsel die Abgabe pro Tonne CO2 von 30 auf 35 Euro gestiegen und hätte eine Preiserhöhung bei Benzin und Diesel nach sich gezogen. Dieser Schritt wurde mit dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung auf den 1. Januar 2024 verschoben.

Versicherungskennzeichen

Auch für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen steht ein Farbwechsel an. Wie jedes Jahr muss das Nummernschild am 1. März 2023 gegen ein neues ausgetauscht werden. Das grüne Versicherungskennzeichen wird diesmal von einem schwarzen abgelöst.

Verbandskasten

Im Jahr 2022 zulässige Auto-Verbandskästen müssen nicht ausgetauscht werden. Wer aber einen neuen Verbandskasten kauft, muss darauf achten, dass er zwei medizinische Masken enthält.

Bahnfahren

Das 49-Euro-Ticket wird 2023 kommen, wenn auch nicht gleich zu Beginn des Jahres, sondern erst im Laufe des Frühjahres. Für 49 € im Monat wird man mit dem Ticket deutschlandweit im ÖPNV fahren können, Fernzüge sind folglich ausgenommen.
Ab dem 7. Juni 2023 muss die Bahn bei einer größeren Verspätung keine Entschädigungen mehr bezahlen, wenn sie sich auf höhere Gewalt berufen kann, also zum Beispiel Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen.

Weitere Informationen

• Informationen des ADAC zu Änderungen im Straßenverkehr 2023
https://www.adac.de/news/neu-in-2023/

• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu E-Autos
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html

• Informationen der Bundesregierung zum Deutschlandticket
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074


Stand: 17.01.2023 19:51 Uhr