SENDETERMIN Do., 23.11.23 | 05:30 Uhr | Das Erste

Service: Vorsicht Anrufbetrug!

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

PlayBetrug am Telefon
Service: Vorsicht Anrufbetrug! | Video verfügbar bis 23.11.2025 | Bild: © Julian Stratenschulte | dpa

Immer wieder versuchen Betrüger per Telefon, egal ob Festnetz oder Mobiltelefon, an das Geld anderer Leute zu kommen. Meist haben sie es dabei auf ältere Menschen abgesehen. Der Kontakt wird per Telefongespräch, WhatsApp oder SMS hergestellt. Enkeltrick oder Schockanrufe sind dabei die bekanntesten Maschen. Inzwischen werden aber auch Vertragsabschlüsse am Telefon getätigt, indem man nur an der falschen Stelle ein „Ja“ gesagt hat. Oft werden auch an der Haustür dubiose Geschäfte angebahnt, um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Schockanruf und Enkeltrick

Gerade bei alleinstehenden Menschen und Senioren wird die Einsamkeit ausgenutzt, wenn sich per Telefon ein angeblicher Angehöriger meldet. Nach einem kurzen, persönlichen Gespräch wird dann eine finanzielle Notlage geschildert. Das Betrugsopfer wird im Rahmen einer geschickten Gesprächsführung dazu gedrängt, Bargeld zur Verfügung zu stellen, das dann von jemanden abgeholt wird oder das auf ein fremdes Konto überwiesen werden soll.

Oft sind es auch die inzwischen bekannten "Schockanrufe". Die Betrüger geben sich am Telefon als Polizisten oder Vertreter der Staatsanwaltschaft aus und teilen mit, dass ein Verwandter des Opfers (nach Unfall im Ausland etc.) dringend Geld benötigt, damit ihm nicht das sofortige Gefängnis droht. Man setzt das Betrugsopfer folglich auch zeitlich stark unter Druck. Dabei ist es sogar technisch möglich, dass als Anrufnummer die "110“ im Display erscheint.

Ebenso melden sich falsche Polizisten und warnen vor vermehrten Einbrüchen in der Wohngegend und bieten an, Wertsachen und Geld abzuholen, um diese bei der Polizei in Sicherheit zu bringen.

Achtung: Handeln Sie nicht unüberlegt und voreilig. Das würde den Betrügern in die Karten spielen.

Zwei Dinge sind besonders wichtig.
Erstens: Gewinnen Sie Zeit. Auch wenn man versucht, Sie zeitlich unter Druck zu setzen: erstmal hinsetzen und nachdenken. Fragen Sie nach Einzelheiten, die der Anrufer nicht kennen kann. (Wann hat Oma Geburtstag? oder Wie heißt mein Hund?)
Zweitens: Holen Sie sich einen vertrauten Menschen dazu, ggf. auf der anderen Leitung. Erzählen Sie dem Vertrauten, was passiert ist. Der Vertraute kann die Geschichte im Hintergrund nachprüfen und ist im Zweifelsfall emotional nicht so alarmiert wie Sie. Eine vertraute Person kann unter Umständen auch im Hintergrund die Polizei informieren, während Sie den Betrüger in der Leitung halten

Vertragsabschluss am Telefon

Vielfach erhalten Betroffene nach vermeintlichen Werbeanrufen Rechnungen über anscheinend abgeschlossene Verträge oder Abos. Mit solchen "Verträgen", die angeblich am Telefon abgeschlossen wurden, werden Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend unter Druck gesetzt. Wer an der falschen Stelle im Werbeanruf 'Ja' sagt, hat dann vermeintlich einen Vertrag oder ein Abo abgeschlossen. Dann kommen Rechnungen oder kostenpflichtige Leistungen per Post.
Sie müssen diese Rechnungen, Abos oder Inkassoforderungen NICHT zahlen.
Sie sollten diese Verträge oder Rechnungen aber auch nicht ignorieren, sondern sich dagegen gegebenenfalls auch juristisch wehren. Der Gesetzgeber hat mittlerweile reagiert und schreibt bei einigen Vertragsarten (Strom- und Gaslieferung) mit Laufzeit vor, dass diese erst mit der Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung beginnen dürfen. So ist es nicht mehr möglich, mit einem einfachen Ja am Telefon einen Laufzeitvertrag abzuschließen. Wer am Telefon dennoch versehentlich einen Vertrag abgeschlossen hat, kann in vielen Fällen innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen.

Was tun bei solchen Anrufen?

Schreiben Sie sich den Namen des Unternehmens, wenn möglich den des Anrufers auf. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Rufnummer des Gesprächs. Wenn dann Rechnungen oder unaufgeforderte Verträge kommen, können Sie sich bei Bundesnetzagentur entsprechend beschweren. Halten Sie auch Ihre Kontobewegungen im Blick, wenn Sie bei einem Werbeanruf unter Druck Kontodaten mitgeteilt haben. So können Abbuchungen rückgängig gemacht werden.

Gewinnversprechen und Erbschaften

Bleiben Sie vorsichtig, wenn sich ein angeblicher Notar, Anwalt oder auch eine Lotteriegesellschaft meldet und Sie über eine hohe Erbschaft oder einen Gewinn (Geld, Haus, Auto oder Reise) informiert. Das Betrugsopfer wird aufgefordert, lediglich eine Verwaltungsgebühr zu überweisen, damit der Gewinn oder das Erbe ausgezahlt werden kann. Nach dieser Zahlung der Gebühr kommen aber niemals ein Gewinn oder ein angebliches Erbe bei Ihnen an.

WhatsApp

Vermehrt werden auch Kurznachrichtendienste oder SMS dazu genutzt, Betrügereien vorzunehmen. So werden Senioren per WhatsApp von einem angeblichen Familienangehörigen kontaktiert, der sich, wie beim Enkeltrick per Telefon, in einer finanziellen Notlage befindet. Es wird dann um die Zahlung eines Geldbetrages auf ein Konto gebeten. Auch mit Rückrufbitten oder angeblich neuen Handynummern von Verwandten wird man aufs Glatteis geführt.

Phishing

Beim sogenannten Phishing werden die Opfer entweder angerufen oder per Mail kontaktiert. Die Betrügerinnn und Betrüger haben es auf die Zugangsdaten, Passdaten, PIN- oder TAN-Nummern ihrer Opfer abgesehen. Damit können im Zweifel die Kundenkonten der Opfer angezapft oder Bankgeschäfte oder Bestellungen im Namen der Opfer getätigt werden. Geben Sie Ihre Kontodaten weder am Telefon noch im Internet preis.

Haustür

Betrugsfälle an der Haustür gibt es schon ewig und leider sind Betrüger bei Seniorinnen und Senioren immer noch oft erfolgreich. Durch einen Vorwand oder den entsprechenden Anruf im Vorfeld wird versucht, in die Wohnung des Opfers zu gelangen. Oft geben sich die Täter auch als Mitarbeiter der Stadtwerke, Handwerker, Polizisten oder ähnliches aus und zeigen gefälschte Ausweise. Einmal im Haus oder in der Wohnung, werden die Opfer abgelenkt und Wertsachen entwendet. Oftmals werden die Bewohner an der Haustür auch in ein Gespräch verwickelt, dabei auch "völlig überrumpelt“ und zu dubiosen Vertragsabschlüssen (Abos, Handwerkerleistungen u. a.) gedrängt. Wird man doch mal zu einem Vertragsabschluss überrumpelt, gilt bei einem Haustürgeschäft ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Weitere Informationen

• NDR, Ratgeber Verbraucher: Enkeltrick und andere Betrugsmaschen
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Enkeltrick-und-Co-Wie-Kriminelle-Senioren-betruegen,betrugsmaschen100.html

• WDR: Neue Betrugsmasche mit KI
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/bielefeld-betrug-anruf-ki-100.html

• Bundesministerium für Inneres und Heimat: Betrugsmaschen zum Nachteil von älteren Menschen
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/enkeltrick/artikel-enkeltrick.html

• Verbraucherzentrale: Abzocke am Telefon
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/abzocke-am-telefon-moeglichst-nicht-ja-sagen-13496

• Weißer Ring: Broschüre zum Verhalten bei Betrugsversuchen
https://weisser-ring.de/sites/default/files/wr_broschuere_senioren_rzdigital.pdf

Stand: 23.11.2023 08:18 Uhr