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Service: Klimafreundlich heizen

mit Achim Hambücken, Installations- und Heizungsmeister

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Service: Klimafreundlich heizen | Video verfügbar bis 12.04.2025 | Bild: WDR

Die Ampel-Koalition hat das Aus für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 beschlossen. Das bedeutet aber nicht, dass bestehende und funktionierende Anlagen aus dem Keller geworfen werden müssen. Noch ist das Ganze nur ein Gesetzentwurf. Einiges ist aber bereits jetzt klar. Wir fassen die wichtigsten Fragen für Sie zusammen

Nach dem derzeitigen Sachstand wird es ab 2024 keinen Einbau neuer Gas- und Ölheizungen mehr geben können. Stattdessen sollen neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dabei soll es für Hausbesitzer Ausnahmen, Übergangsfristen und Förderungen geben.

Wenn der jetzige Entwurf in Kraft treten sollte, dann gilt grundsätzlich: Niemand muss als Eigenheimbesitzer oder als Vermieter eine funktionierende Heizung ersetzen. Bestehende Anlagen, sofern sie funktionieren, können weiter betrieben werden. Auch die Reparatur einer Öl- und Gasheizung ist, nach diesem Entwurf, weiterhin möglich.

Anders ist die Lage, wenn die Heizung in die Jahre gekommen ist. Ist eine Öl- oder Gasheizung 30 Jahre in Betrieb, dann ist der Besitzer zur Modernisierung verpflichtet. Diese Regelung galt aber bereits im Vorfeld. Hier gibt es Ausnahmen für Niedertemperaturanlagen, Brennwertkesseln und selbstnutzende Eigentümer, die ihre Immobilie seit Februar 2002 bewohnen.

Außerdem gilt eine allgemeine Härtefallregelung. Sie gilt, wenn der Einbau einer Heizung, die die neuen Vorgaben erfüllt, "aus besonderen wirtschaftlichen Gründen" unzumutbar ist. Die 65-Prozent-Vorgabe gilt ebenfalls nicht, wenn der Hausbesitzer oder die Hausbesitzerin über 80 Jahre alt ist. Erst wenn die Immobilie vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht. Hier gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Wie kann die 65-Prozent-Vorgabe erreicht werden?

Wer den Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien erreichen will, kann einen Mix anstreben. Wärmepumpen, Stromheizungen, Biomasseheizungen (z.B. Holzpellet-, Holzvergaser- oder Hackgutkessel) sowie Solarenergie sind dabei auch in Kombination mit z.B. einem Gas-Brennwertgerät möglich. Grundsätzlich empfiehlt es sich mit einem Energieberater, einem Heizungsfachbetrieb oder einem Schornsteinfeger eine individuelle Lösung für das jeweilige Gebäude zu suchen.

Wann sollte man den Austausch einer älteren Anlage in Erwägung ziehen?

Die Heizung im Keller ist noch weit von ihrem 30. Geburtstag entfernt und trotzdem kann es sinnvoll sein, sich bereits vor Ablauf der Frist Gedanken über eine Modernisierung zu machen. Zur Zeit gibt es noch erhebliche Förderungen für energetische Sanierungen und den Austausch der Heizung. Auch der Einbau z.B. von einer klimafreundlichen Wärmepumpe wird mit einem Bundeszuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert und das unabhängig vom Einkommen.

Sollte ich mir trotzdem Gedanken zur Modernisierung machen?

Sie sollten als Hausbesitzer oder Vermieter in diesem Zusammenhang prüfen, ob in das bestehende Heizsystem erneuerbare Energien eingebunden werden können. Passt eine Solarthermie-Anlage oder Wärmepumpe in das System, das die Heizung unterstützt? Mit einer solchen Anlage kann der Gasverbrauch deutlich reduziert werden, und auch hier gibt es staatlich Förderungen z.B. von der BAFA und KfW-Bank.

Langfristig sollte man als Besitzer aber klären, welche Heizanlage für das jeweilige Gebäude die richtige ist. Das hängt unter anderem von der Zahl der dort lebenden Personen ab. Sind viele Personen im Haushalt, lässt sich eine Wärmepumpe aufgrund des erhöhten Warmwasserverbrauchs kaum wirtschaftlich betreiben.

Wichtig ist auch die Klärung der Frage: Wie hoch ist die wirklich benötigte Vorlauftemperatur der Heizungsanlage? Eine Fußboden- oder Wandflächenheizung spricht in der Regel für eine niedrige Vorlauftemperatur, bei Heizkörpern muss man zumeist genauer hinsehen, da oft deutlich höhere Vorlauftemperaturen notwendig sind. Die Heizanlage hängt auch vom Stand der energetischen Sanierung des Gebäudes ab. Eine Wärmepumpe macht im Altbau mit Einfachverglasung und hohen Heizungs-Vorlauftemperaturen einfach keinen Sinn.

Stadt und Land

Im ländlichen Bereich gilt: Fern- oder Nahwärmenetze sind hier in der Regel nicht vorhanden und meist keine Option. Erdwärmepumpen sind möglich, da im ländlichen Bereich keine enge Bebauung herrscht und meist weniger Personen in den Haushalten leben. Auch Luftwärmepumpen sind dann eine Option.

Im städtischen Bereich hat man eher die Chance, sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen zu lassen. Mit einem solchen Anschluss gilt die "Heizen-mit-Erneuerbaren-Vorgabe“ als erfüllt.

Weitere Informationen

• WDR: Informationen zum klimafreundlichen Heizen
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/waermepumpe-alternative-energieversorgung-100.html

• WDR: Informationen zum Austausch von Heizungen
https://www1.wdr.de/nachrichten/energie-heizen-oelheizung-gasheizung-gebaeudeenergiegesetz-100.html

• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Anlagen zur Wärmeerzeugung
https://www.bafa.de>Anlagen_zur_Waermeerzeugung

• Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
https://www.kfw.de

• BDH Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie
https://www.bdh-industrie.de

• Bundesverband Wärmepumpe
https://www.wärmepumpe.de

• Deutscher Energieholz und Pellet-Verband e.V. (DEPV)
https://www.depv.de

Stand: 12.04.2023 08:33 Uhr

Sendetermin

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