SENDETERMIN Mi., 21.06.23 | 05:30 Uhr | Das Erste

Service: Änderungen vor der Reise

mit Kay P. Rodegra, Rechtsanwalt

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Service: Änderungen vor der Reise | Video verfügbar bis 21.06.2025 | Bild: WDR

Millionen Urlaubshungrige stehen in den Startlöchern. Diese Woche starten in Nordrhein-Westfalen die Schulferien, nach und nach ziehen die anderen Bundesländer in den nächsten Wochen nach. Die chaotischen Szenen und Ärgernisse an den Flughäfen letztes Jahr sind noch in Erinnerung. Oftmals werden auch vertragliche Reiseleistungen bei einer Pauschalreise kurz vor dem Reisestart noch geändert. Viele Reisende fragen sich auch in diesem Sommer, welche Änderungen ein Reiseveranstalter nach der Buchung der Reise vornehmen darf.

Preiserhöhung

Eine nachträgliche Preiserhöhung auf eine Pauschalreise ist zulässig, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft. So muss der Reiseveranstalter den Kunden vor Vertragsabschluss über die Möglichkeit einer Preiserhöhung informieren.
Die Gründe für eine Preiserhöhung sind im Reisevertragsrecht abschließend geregelt und können z.B. auf gestiegenen Beförderungskosten beruhen oder auf höheren Abgaben wie Hafen- und Flughafengebühren.
Der Reiseveranstalter muss eine Erhöhung bis zum 20. Tag vor der Abreise dem Kunden mitteilen. Kommt es zu einer Erhöhung von mehr als acht Prozent des Reisepreises, kann der Reisekunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Flugzeitänderungen

Vereinbarte Flugzeiten können nur im geringen Umfang geändert werden. Wird eine Flugzeit um ein bis zwei Stunden verschoben, liegt eine hinzunehmende Unannehmlichkeit vor, also kein Reisemangel. Flugzeitverlegungen von morgens auf abends oder umgekehrt oder gar auf einen anderen Tag muss der Reisekunde nicht tolerieren. Kommt es gegen den Willen des Uralubers zu einem solchen Fall, muss der Kunde dem Reiseveranstalter mitteilen, dass er mit der Verlegung nicht einverstanden ist und einen Reisemangel geltend macht.

Wechsel der Fluggesellschaft

Nicht selten kommt es vor, dass eine bestimmte Fluggesellschaft zugesagt wird und Reisende erst am Flughafen erfahren, dass der Flug von einer anderen Airline abgewickelt wird. In der Regel stellt der Wechsel der Fluggesellschaft keinen Reisemangel dar, da sich die meisten Reiseveranstalter im Kleingedruckten das Recht vorbehalten, die Fluggesellschaft zu wechseln. Der Kunde muss aber immer stets darüber informiert werden, mit welcher Fluggesellschaft er fliegen wird. Anders sieht es aus, wenn der Reiseveranstalter ganz gezielt mit einer bestimmten Airline wirbt und zusagt, dass der Flug mit dieser durchgeführt wird.

Leistungsänderungen

Eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Abflug- und Zielflughafens, ein Wechsel des gebuchten Hotels, Änderungen auf Zielen einer Bus-Rundreise oder eine Routenänderung auf einer Kreuzfahrt stellen erhebliche Änderungen des Reisevertrags und somit einen Reisemangel dar.

Ansprüche bei Reisemängeln

Kommt es zu Reisemängeln, hat der Reisekunde verschiedene Gewährleistungsrechte aus dem Reisevertrag. Je nach Fallgestaltung stehen dem Kunden eine Preisminderung, kostenfreier Rücktritt oder Kündigung des Vertrags und Schadenersatz wegen nutzloser Aufwendungen oder Zusatzkosten zu. Kommt es zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder zum Ausfall der Reise, kann der Urlauber auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude vom Reiseveranstalter fordern. Das allerdings nur, wenn der Reiseveranstalter sich nicht entlasten, also nicht darlegen kann, dass er keinerlei Einfluss auf die Mängel hatte.

Weitere Informationen

• WDR, Hier und Heute: Rechte im Urlaub
https://www1.wdr.de/fernsehen/hier-und-heute/rechte-im-urlaub-100.html

• Youtube, SWR:Chaos vor der Reise
https://www.youtube.com/watch?v=m2ixRM_xohE

• Verbraucherzentrale: Wenn die gebuchte Reise teurer wird
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/urlaub-buchen/noch-zu-hause-und-schon-aerger-wenn-die-gebuchte-reise-teurer-wird-10420

• ADAC: Ansprüche bei Reisemängeln –Tabelle zum Download
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/reisepreisminderungstabelle.pdf?la=de-de

• Ansprüche bei Mängeln auf einer Kreuzfahrt Würzburger Tabelle - Zum Reiserecht bei Kreuzfahrten
https://würzburger-tabelle.de/

Stand: 21.06.2023 08:12 Uhr

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